Fachbereich Bauingenieurwesen

Der Fachbereichsrat hat in seiner Sitzung vom 28.06.2017 mit dem nachfolgenden Beschluss die Zustimmung zur Vorveröffentlichung von Teilen der Disserationsschrift nach § 5 Abs. 6 der Promotionsordnung an den Betreuer delegiert:

Der Fachbereichsrat delegiert die Zustimmung zur Vorveröffentlichung an den Betreuer nach § 4 Abs. 1 PromO. Dieser verpflichtet sich mit der Anzeige der Annahme als Promovendin oder als Promovenden, über die Zustimmung zu geplanten Veröffentlichungen jeweils im Einzelfall zu entscheiden und dies im Falle der Zustimmung durch seine Unterschrift zu dokumentieren. Dazu fertigt die Doktorandin oder der Doktorand eine Aufstellung

"Vorveröffentlichung der Dissertation von Frau/Herrn (Vorname) (Name)
mit dem Arbeitstitel"(Arbeitstitel)",
Zustimmung erteilt durch (Name der/des Betreuenden)"

an mit tabellarischer Angabe von

  • Datum der Beantragung der Vorveröffentlichung
  • Titel der Publikation und ggf. Beschreibung des Inhalts aus der Dissertation, der vorab veröffentlicht werden soll
  • Publikationsorgan, in dem die Veröffentlichung stattfinden soll
  • Genehmigung durch Unterschrift der Betreuerin / des Betreuers.

Diese Aufstellung wird dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren als Anlage beigefügt und alle Veröffentlichungen werden in die Liste der Publikationen der Dissertationsschrift aufgenommen.

Formular "Vorveröffentlichung der Dissertation" (Word-Dokument)

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